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Klasse BE

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max 3.500 kg

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg.
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max. 8 Passagiere

Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer.
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max. 3.500 kg

Zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 7.000 kg nicht übersteigt.
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Ab 18 Jahre

Anmeldung mit 17,5 und Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag. Praktische Prüfung erst mit 18. (Auch im begleitendem Fahren mit 17)

Umfang der Ausbildung

Klasse B erforderlich
Besitz der Klasse B vorausgesetzt. Praxisstunden dürfen nicht mit den Pflichtstunden der Klasse B-Ausbildung vereinigt werden.
Ohne Theorieprüfung
(kein Theorieunterricht)
Pflichtstunden Praxis (á 45 Minuten)
3
Überlandfahrten
1
Autobahnfahrten
1
Nacht- bzw. Beleuchtungsfahrten

Checkliste zur Anmeldung

Passbild/Lichtbild (biometrisch)

Sehtest

LSMU-Kurs („Erste-Hilfe-Kurs“)

Personalausweises / Pass (Kopie)

Preistabelle

Grundbetrag

- für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts EUR a. A.
- bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung und weiterer Ausbildung  
     

Vorstellungsentgelt *

- theoretische Prüfung EUR
- praktische Prüfung EUR a. A.
     

Bei Teilprüfung **

- nur praktisches Fahren und Grundfahraufgaben EUR
- nur Abfahrtkontrolle / Handfertigkeiten *** EUR
- nur Verbinden und Trennen von Fahrzeugen EUR
     

Fahrstunden (zu je 45 Minuten)

EUR a. A.
     

Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)

   
- auf Bundes- oder Landstraßen EUR a. A.
- auf Autobahnen EUR a. A.
- bei Dämmerung und Dunkelheit EUR a. A.
     

Unterweisung am Fahrzeug (zu je 45 Minuten) **

EUR a. A.
     

*) Die amtlichen Gebühren für die Prüforganisationen werden von diesen zusätzlichen erhoben und können in dieser Fahrschule eingesehen werden.

**) nur für die Klassen BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und T

***) gilt nicht für BE

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