Klasse B
max 3.500 kg
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg.
max. 8 Passagiere
Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer.
max. 750 kg
Zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Ab 18 Jahre
Anmeldung mit 17,5 und Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag. Praktische Prüfung erst mit 18.
Begleitendes Fahren (ab 17)
Begleitendes Fahren mit 17 (Abschluss der praktischen Prüfung). Anmeldung bereits mit 16,5 Jahren. Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag.
Schlüsselzahl 96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
(keine eigene Fahrerlaubnisklasse)
(keine eigene Fahrerlaubnisklasse)
Umfang der Ausbildung
Im Besitz der Klasse A1?
Im Besitz der Klasse A1? Dann reduzieren sich die Pflichtstunden des Grundstoffs auf sechs!
Pflichtstunden Theorie (á 90 Minuten)
12
Grundausbildung (Theorie)
4
Zusatzstoff (Theorie)
Pflichtstunden Praxis (á 45 Minuten)
5
Überlandfahrten
4
Autobahnfahrten
3
Nacht- bzw. Beleuchtungsfahrten
Checkliste zur Anmeldung
Passbild/Lichtbild (biometrisch)
Sehtest
LSMU-Kurs („Erste-Hilfe-Kurs“)
Personalausweises / Pass (Kopie)
Preistabelle
Grundbetrag |
||
- für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts | EUR | a. A. |
- bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung und weiterer Ausbildung | — | |
Vorstellungsentgelt * |
||
- theoretische Prüfung | EUR | a. A. |
- praktische Prüfung | EUR | a. A. |
Bei Teilprüfung ** |
||
- nur praktisches Fahren und Grundfahraufgaben | EUR | — |
- nur Abfahrtkontrolle / Handfertigkeiten *** | EUR | — |
- nur Verbinden und Trennen von Fahrzeugen | EUR | — |
Fahrstunden (zu je 45 Minuten) |
EUR | a. A. |
Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten) |
||
- auf Bundes- oder Landstraßen | EUR | a. A. |
- auf Autobahnen | EUR | a. A. |
- bei Dämmerung und Dunkelheit | EUR | a. A. |
Unterweisung am Fahrzeug (zu je 45 Minuten) ** |
EUR | a. A. |
*) Die amtlichen Gebühren für die Prüforganisationen werden von diesen zusätzlichen erhoben und können in dieser Fahrschule eingesehen werden.
**) nur für die Klassen BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und T
***) gilt nicht für BE