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Klasse B

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max 3.500 kg

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg.
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max. 8 Passagiere

Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer.
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max. 750 kg

Zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
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Ab 18 Jahre

Anmeldung mit 17,5 und Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag. Praktische Prüfung erst mit 18.
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Begleitendes Fahren (ab 17)
Begleitendes Fahren mit 17 (Abschluss der praktischen Prüfung). Anmeldung bereits mit 16,5 Jahren. Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag.
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Schlüsselzahl 96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
(keine eigene Fahrerlaubnisklasse)

Umfang der Ausbildung

Im Besitz der Klasse A1?
Im Besitz der Klasse A1? Dann reduzieren sich die Pflichtstunden des Grundstoffs auf sechs!
Pflichtstunden Theorie (á 90 Minuten)
12
Grundausbildung (Theorie)
4
Zusatzstoff (Theorie)
Pflichtstunden Praxis (á 45 Minuten)
5
Überlandfahrten
4
Autobahnfahrten
3
Nacht- bzw. Beleuchtungsfahrten

Checkliste zur Anmeldung

Passbild/Lichtbild (biometrisch)

Sehtest

LSMU-Kurs („Erste-Hilfe-Kurs“)

Personalausweises / Pass (Kopie)

Preistabelle

Grundbetrag

- für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts EUR a. A.
- bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung und weiterer Ausbildung  
     

Vorstellungsentgelt *

- theoretische Prüfung EUR a. A.
- praktische Prüfung EUR a. A.
     

Bei Teilprüfung **

- nur praktisches Fahren und Grundfahraufgaben EUR
- nur Abfahrtkontrolle / Handfertigkeiten *** EUR
- nur Verbinden und Trennen von Fahrzeugen EUR
     

Fahrstunden (zu je 45 Minuten)

EUR a. A.
     

Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)

   
- auf Bundes- oder Landstraßen EUR a. A.
- auf Autobahnen EUR a. A.
- bei Dämmerung und Dunkelheit EUR a. A.
     

Unterweisung am Fahrzeug (zu je 45 Minuten) **

EUR a. A.
     

*) Die amtlichen Gebühren für die Prüforganisationen werden von diesen zusätzlichen erhoben und können in dieser Fahrschule eingesehen werden.

**) nur für die Klassen BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und T

***) gilt nicht für BE

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